Firmenverträge kündigen, ohne teure Fristfallen
Software-Abos, Leasing, Versicherungen, Telefon, Wartung: Ein wachsender Betrieb sammelt schnell Dutzende laufende Verträge. Teuer wird selten die Kündigung selbst. Teuer wird die verpasste Frist, nach der sich ein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Beispielrechnung: was eine verpasste Frist kostet
Drei typische Verträge eines kleinen Betriebs mit angenommenen Konditionen. Die letzte Spalte zeigt, was fällig wird, wenn die Kündigung einen Tag zu spät ankommt und sich der Vertrag um zwölf Monate verlängert.
| Vertrag | Kündigungsfrist | Monatlich | Kosten der Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Software-Abo (5 Lizenzen) | 3 Monate | 95 € | 1.140 € |
| Wartungsvertrag Kopierer | 6 Monate | 60 € | 720 € |
| Mobilfunk (4 Karten) | 3 Monate | 120 € | 1.440 € |
| Summe | 275 € | 3.300 € |
Beim Kopierer mit sechs Monaten Frist endet die Laufzeit zum 31.03., die Kündigung muss also spätestens am 30.09. des Vorjahres beim Anbieter sein. Wer erst beim Blick auf die Jahresrechnung im Januar daran denkt, zahlt ein weiteres Jahr.
1. Alle Verträge erfassen
Je Vertrag vier Angaben: Laufzeitende, Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel und Ansprechpartner. Erst dieser Überblick zeigt, wo Geld unnötig fließt, etwa bei doppelt gebuchten Tools oder Lizenzen für Leute, die längst nicht mehr im Betrieb sind. Ein guter Startpunkt sind die Abbuchungen der letzten zwölf Monate auf dem Geschäftskonto.
2. Fristen überwachen
3. Vor der Verlängerung prüfen
Jede anstehende Verlängerung ist ein Verhandlungstermin. Wird der Vertrag noch gebraucht? Gibt es eine günstigere Alternative? Oft reicht eine fristgerechte Kündigung, und der Anbieter meldet sich mit einem besseren Angebot. Wer den Vertrag behalten will, kann die Kündigung dann zurücknehmen, wenn der Anbieter zustimmt.
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Verträge ins Cockpit →Häufige Fragen
Gilt die Kündigungsreform auch B2B?
Nein. Die Grenzen aus § 309 Nr. 9 BGB (höchstens zwei Jahre Laufzeit, nach Verlängerung monatlich kündbar) gelten nur gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Unternehmern schließt § 310 Abs. 1 BGB sie aus.
Wie stoppe ich automatische Verlängerungen?
Alle Verträge mit Laufzeitende und Kündigungsfrist erfassen, eine Erinnerung einige Wochen vor die Frist legen und rechtzeitig nachweisbar kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag nach seiner Klausel.
Wann muss die Kündigung beim Anbieter sein?
Vor Ablauf der Frist muss sie zugegangen sein (§ 130 BGB). Bei drei Monaten Frist zum 31.12. heißt das: spätestens am 30.09. beim Anbieter, besser einige Tage vorher.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. GewerbeHeld unterstützt beim Vertrags- und Fristenmanagement.